FAQ

FAQ

IHR FRAGT. WIR ANTWORTEN!

Hier findet Ihr kurze und klare Antworten auf die Fragen, die von Euren Paaren gestellt wurden. Falls Ihr noch weitere Fragen habt, könnt Ihr uns über diese Seiten erreichen: Kontakt oder WhatsApp.

Marriage in Denmark

  1. Reisepass (international) oder Personalausweis (EU-Bürger)
  2. Aufenthaltstitel (bei Wohnsitz in der EU)
  3. Gültiges Schengen-Visum (bei Wohnsitz außerhalb der EU)
  4. Eine Ledigkeitsbescheinigung – ist aber nicht zwingend nötig
  5. Adressnachweis (nicht verpflichtend)
  6. Falls Ihr in Deutschland wohnt: Ihr könnt die erweiterte Meldebescheinigung als Adress- und Ledigkeitsnachweis einreichen.
  7. Im Falle von Scheidung oder Tod: Reicht bitte das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde ein (mit Apostille gemäß Haager Konvention; falls das ausstellende Land nicht teilnimmt, sind ggf. andere Beglaubigungen nötig).
  8. Im Fall, dass Ihr gemeinsame Kinder habt: Reicht bitte die Originalgeburtsurkunden aller Kinder ein, die Ihr mit Eurem Partner habt.
  9. Solltet Ihr im Militär sein, reicht bitte den Militärbefehl sowie die Genehmigung für den Urlaub ein.

Menschen aus der ganzen Welt können in Dänemark heiraten – unabhängig von Religion und Nationalität. 

In Dänemark kann jeder heiraten, der legal einreisen darf und die vom Standesamt geforderten Dokumente vorlegen kann. Dazu gehören insbesondere:

  1. Staatsangehörige anderer EU-Staaten
  2. Personen aus visumfreien Ländern
  3. Menschen mit einem gültigen Schengen-Visum (Touristen- oder Besuchervisum)
  4. Personen mit einem Studenten- oder Au-pair-Visum
  5. Personen mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder andere europäische Länder
  6. Personen mit einem Fiktionsbescheid, wenn der Aufenthaltstitel als fortlaufend gekennzeichnet ist (§ 81 Abs. 4 AufenthG)

Absolut! Es spielt keine Rolle, ob nur einer oder beide Ausländer sind.

Ja, wir haben Paare aus der ganzen Welt. Solange Ihr die Dokumentenanforderungen erfüllen könnt.

In manchen Städten kann der gesamte Prozess in 24 Stunden abgeschlossen sein, jedoch erfordert die Anmeldung an den meisten Orten einen Tag vor der Hochzeit. Daher wird ein Aufenthalt von 2 Tagen für eine entspannte Abwicklung empfohlen.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vom Paar eingereicht sind, beginnen wir mit dem Antrag auf die Heiratsgenehmigung, was üblicherweise 5 Tage in Anspruch nimmt. Nach Erhalt der Genehmigung können wir den Termin planen. Wenn Ihr mit dem Ort flexibel seid, kann die Hochzeit nur 3 Tage nach der Genehmigung stattfinden.

Ihr werdet die Heiratsurkunde direkt nach der Eheschließung erhalten. Die dänische Heiratsurkunde wird auf Dänisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch ausgestellt.

Internationale Heiratsurkunden, die in Dänemark ausgestellt werden, sind weltweit rechtlich anerkannt, obwohl einige Regierungen sie aus administrativen Gründen anfordern könnten. Wir empfehlen immer, eine zu besorgen, und sie ist im Preis enthalten. Man weiß nie, wohin das Leben einen führt, und vielleicht benötigt Ihr sie in der Zukunft.

Nein, Ihr müsst dies in Eurem Heimatland oder bei der Botschaft/des Konsulats Eures Heimatlandes beantragen.

In den meisten Fällen stellt das Standesamt die Zeugen. An bestimmten Tagen könnte es jedoch erforderlich sein, dass Ihr eigene Zeugen mitbringt.

Bitte besucht unsere Rathäuser -Seite für weitere Informationen, die speziell für jedes Rathaus gelten.

Ja, das ist möglich. Wir können den Antragsprozess erst starten, wenn Ihr Euer Visum habt, und das Visum muss während Eures Aufenthalts in Dänemark gültig sein. Wenn das Visum nicht von den dänischen Behörden ausgestellt wurde, sollte es ein Schengen-Visum sein.

Wir sehen viele Arten von Touristenvisa, Arbeitsvisa, Studentenvisa und Aufenthaltserlaubnissen für EU-Länder, die Euch den Eintritt nach Dänemark ermöglichen.

Jeder kann in Dänemark heiraten, auch wenn Ihr keine dänische Staatsbürgerschaft oder keinen Wohnsitz in Dänemark habt – so lange Ihr ins Land einreisen könnt, ist die Heirat in Dänemark möglich.

Ja, Deutsch ist eine der Sprachen, in denen die Urkunde erstellt wird.

Nein! Ihr benötigt keine Ledigkeitsbescheinigung, keine Bescheinigung über den Familienstand und auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um in Dänemark zu heiraten.

Wir bevorzugen es jedoch, diese zusammen mit dem Antrag einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden, falls sie angefordert wird.

Dänemarks oberstes Ziel ist es, betrügerische Ehen zu verhindern. In einigen Ländern könnte ein Nachweis des Familienstandes verlangt werden, was jedoch selten ist. Wenn Ihr bereits verheiratet seid und versucht, in Eurem Heimatland eine neue Ehe zu registrieren, könnte diese als ungültig betrachtet werden, und Ihr könntet mit bigamischen Anklagen konfrontiert werden.

Die Wahl liegt bei Euch. Wir schlagen einige mögliche Orte vor, an denen wir arbeiten, und Ihr könnt den passenden auswählen.

Die Wahl des Ortes für die Hochzeit in Dänemark ist eine persönliche. Wir sprechen mit den Paaren über ihre Vorlieben und ihren Zeitrahmen, um dann Orte zu empfehlen, die gut zu ihren Vorstellungen passen.

Paare, die eine schnelle und stilvolle Hochzeit bevorzugen, könnten Kopenhagen, Aabenraa, Stevns oder Tønder bevorzugen. Einige Orte liegen nahe der Grenze zu Deutschland, was interessante Möglichkeiten eröffnet.

Jedes Rathaus hat seine eigenen internen Richtlinien. Nachdem Ihr den Ort gewählt habt, beginnen wir mit dem Antragsprozess. Wir geben Euch einen Zeitplan, sobald die Bearbeitung beginnt.

Flüchtlinge (Asylbewerber – Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens) oder Personen mit einem Duldungsbescheid (Aussetzung der Abschiebung) oder einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz können leider nicht in Dänemark heiraten.

Paare, die in Dänemark heiraten wollen, müssen die Heiratsanforderungen des Landes erfüllen. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu denen, die vom Heimatland des Paares gestellt werden.

Zu den Anforderungen in Dänemark gehören:

  • Beide Parteien müssen mindestens 18 Jahre alt und unverheiratet sein.
  • Frühere Ehen müssen aufgelöst worden sein.
  • Nahe Verwandte dürfen nicht heiraten.
  • Personen unter Vormundschaft benötigen die Erlaubnis des Vormunds.
  • Dokumentation für die legale Einreise nach Dänemark.

Leider nicht. Wir bieten nur Hochzeiten im Rathaus an, da dies die kostengünstigste Lösung für Euch darstellt.

Dänemark heißt Paare, die dort heiraten möchten, herzlich willkommen, hat jedoch Maßnahmen eingeführt, um Scheinehen zu verhindern. Im Jahr 2019 wurde ein Gesetz erlassen, um den Missbrauch der Ehe als Mittel zur Erlangung von EU-Aufenthaltsrechten zu verhindern.

Falls der Verdacht auf eine Scheinehe besteht, kann die staatliche Verwaltung Euch zu einem persönlichen Gespräch einladen.

Eine zentrale Spezialabteilung überprüft nun alle Heiratsanträge gründlich, um gefälschte Dokumente oder Hinweise auf eine Scheinehe zu entdecken. Wenn Verdacht besteht, kann die Abteilung das Paar zu einem Interview in ihrem Büro in Odense einladen, um weitere Untersuchungen durchzuführen. Paare, die sich weigern, an diesem Interview teilzunehmen, erhalten eine Ablehnung des Antrags.

Ja, es fällt eine Verwaltungsgebühr von etwa 280 € für die dänische Regierung an, die in unserem Full-Service-Paket enthalten ist.

Hier ist eine Kopie der dänischen Heiratsurkunde: Einfach hier klicken!

Dänemark registriert alle Eheschließungen, die im Land stattfinden. Ihr müsst Eure Trauung außerdem in Eurem Heimatland registrieren. Legt Eurem örtlichen Standesamt die dänische internationale Heiratsurkunde vor. Wir empfehlen, dies direkt nach Eurer Rückkehr zu tun.

Selbstverständlich! Wir arbeiten mit allen dänischen Rathäusern zusammen, auch mit denen unweit von Flensburg. Städte wie Aabenraa, Tønder, Sønderborg, Ribe, Esbjerg oder Haderslev befinden sich alle nur etwa eine Stunde von der deutschen Grenze entfernt – ideal für Eure bequeme Anreise. Manche Rathäuser bieten sogar eine Eheschließung am Tag der Dokumentenabgabe an – ganz ohne Wartezeit.

Ja, denn die Anforderungen an die Dokumente sind in Dänemark besonders übersichtlich. Deshalb ist das Land international dafür bekannt, Ausländern eine unkomplizierte Eheschließung zu ermöglichen – unabhängig von Herkunft oder Wohnort.

In Dänemark können Wir das Hochzeitsdatum innerhalb der Gültigkeit der Lizenz ändern, abhängig von der Verfügbarkeit im Rathaus. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Ort der Trauung zu wechseln.

Wir halten Dänemark für einen der besten Orte, um in der Welt zu heiraten! Es bietet eine freundliche Umgebung, geringe Kosten, einen einfachen Prozess und ein elegantes Erlebnis. Ehen, die in Dänemark geschlossen werden, sind weltweit anerkannt, erfordern nur minimalen Papierkram und haben keine langen Aufenthaltsanforderungen.

Eure Trauzeugen müssen keine Ausweisdokumente mitbringen, aber es wird empfohlen, einen Reisepass oder einen Personalausweis dabei zu haben.

Eine Trauung im Rathaus ist eine kurze, zehnminütige zivile Zeremonie, die Bestandteil des rechtlichen Formalitätenprozesses ist. Um rechtlich verheiratet zu sein, benötigt Ihr sowohl die Zeremonie als auch die ausgefüllten Dokumente. Diese können je nach Standort entweder am Tag der Hochzeit oder am Tag zuvor abgeschlossen werden.

Während der Zeremonie werdet Ihr ein paar kurze Fragen gestellt und müsst bestätigen, dass Ihr heiraten möchtet. Ihr solltet „Ja“ sagen.

Da das Asylverfahren für einen Asylbewerber noch nicht abgeschlossen ist, können Asylbewerber erst heiraten, wenn ihnen eine Aufenthaltserlaubnis in Dänemark oder Europa erteilt wurde.

Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, sowie Ausländer mit Duldungsstatus können folglich in Dänemark nicht heiraten.

Natürlich ist es Menschen, die sich illegal im Schengen-Raum aufhalten, nicht möglich, in Dänemark zu heiraten.

Yes! Death certificates and final divorce decrees may need to be legalized, depending on the country of issuance.

If your documents were issued in a Hague Convention country, an Apostille legalization may be required. If not, you will need to have them legalized according to your country’s specific legalization process.

Reise nach Dänemark zur Hochzeit

Ja, auf jeden Fall! Es ist wunderschön, wenn Freunde und Familie diesen besonderen Moment mit Euch teilen können. Jede Location hat unterschiedliche Kapazitäten für Gäste.

Zum Beispiel:

  • Das Kopenhagener Rathaus fasst bis zu 60 Gäste.
  • Christiansfeld ist kleiner und bietet Platz für etwa 10 Gäste.
  • Aero bietet Platz für 10 Gäste.
  • Generell können an jedem Ort etwa 10 Gäste teilnehmen, aber der Komfort und die Raumaufteilung hängen von der Größe der Location ab.

Nein, das Kopenhagener Rathaus selbst hat keine Parkplätze. Es gibt jedoch mehrere Parkhäuser in der Nähe von Kopenhagen. Weitere Informationen findet Ihr hier: Q-Park Industriens Hus.

Ob Hunde erlaubt sind, hängt von der jeweiligen Location ab; die meisten Orte gestatten keine Hunde. Falls Ihr darauf besteht, Euren Hund bei der Hochzeit dabei zu haben, fragt bitte im Voraus, ob dies möglich ist. Aero erlaubt Hunde, aber viele andere Locations können dies nicht gewährleisten.

Es gibt viele Rathäuser in Dänemark. Wenn das Rathaus keine eigenen Parkplätze hat, gibt es meistens Parkmöglichkeiten in der Nähe, wo Ihr parken und zum Veranstaltungsort laufen könnt.

Falls Ihr spezielle Informationen benötigt, fragt uns bitte oder den Concierge-Service, und sie werden Euch gerne bei allem weiterhelfen.

Ja, das könnt Ihr! Dänemark ist gut mit dem Zug erreichbar, und die meisten Orte haben einen Bahnhof, der entweder zu Fuß oder mit einer kurzen Bus- bzw. Taxifahrt erreichbar ist.

Eine hervorragende Seite für die Reiseplanung ist Omio: https://www.omio.com/trains/denmark.

In Dänemark gibt es mehrere Flughäfen, wobei der Copenhagen Airport (CPH) in der Hauptstadt der zentrale internationale Flughafen ist.

Weitere Optionen sind:

  • Aarhus Airport (AAR)
  • Billund Airport (BLL)
  • Aalborg Airport (AAL)
  • Esbjerg Airport (EBJ).

Alle diese Flughäfen bieten verschiedene nationale und internationale Flüge an.

In Dänemark gibt es momentan kein Uber, aber es gibt eine Alternative namens Taxa, die Ihr im Voraus als App herunterladen könnt.

Dieser Service ist jedoch nicht überall verfügbar, besonders nicht in kleineren Städten. Wenn Ihr ein Taxi braucht, kann Euch Euer Hotel mit lokalen Taxi-Nummern weiterhelfen, oder Ihr könnt über Google nach einem Taxi in der Nähe suchen. Der Concierge kann Euch auch bei der Buchung eines Taxis behilflich sein, falls erforderlich.

Es ist sehr einfach, vom Flughafen Kopenhagen zum Kopenhagener Rathaus oder ins Stadtzentrum zu gelangen:

  1. Zug/U-Bahn: Die Zug- und U-Bahn-Stationen befinden sich im Terminal 3. Ihr könnt die U-Bahn zur Rådhuspladsen nehmen, die Euch direkt zum Rathausplatz führt. Alternativ könnt Ihr mit dem Zug zu anderen Zielen wie Helsingør oder Svendborg fahren, wenn Ihr in Aero heiratet.

  2. Taxi: Wenn Ihr ein Taxi bevorzugt, geht einfach zum Taxistand draußen am Flughafen. Taxis sind stets verfügbar, und die Fahrt ins Stadtzentrum kostet etwa 35 €, abhängig von Verkehr und Tageszeit.

Bitte besucht unsere Rathäuser -Seite für detaillierte Informationen, wie Ihr Eure Hochzeitsstadt oder Euer Rathaus erreichen könnt.

Legalisation

  • Legalisierung, auch als Apostille bekannt, ist die höchste Stufe der Dokumentenverifizierung.
  • Sie wird auf der Rückseite Eures Heiratszertifikats angebracht und vom Außenministerium ausgestellt.
  • Dieses 10-Punkte-Dokument (siehe Foto in unserem Blog) bestätigt, dass Euer Heiratszertifikat authentisch ist, von einer registrierten Stelle ausgestellt wurde und von einem offiziellen Standesbeamten anerkannt wird.
  • Da Dänemark Teil der Haager Apostille-Konvention ist, kann von keiner Behörde weltweit eine weitere Verifizierung angefordert werden, um das Dokument zu validieren.

Internationale Heiratsurkunden, die in Dänemark ausgestellt werden, sind weltweit rechtlich anerkannt, obwohl einige Regierungen eine Apostille aus administrativen Gründen anfordern könnten. Wir empfehlen immer, eine zu besorgen, und sie ist im Preis enthalten. Man weiß nie, wohin das Leben einen führt, und vielleicht benötigt Ihr sie in der Zukunft.

Generell wird die Heiratsurkunde, wenn Ihr Eure Eheschließung innerhalb der EU registriert, keine Legalisierung benötigen. Dies kann jedoch je nach dem Büro, bei dem Ihr Euch registriert, variieren. Wir haben festgestellt, dass Deutschland und Italien zunehmend eine Legalisierung verlangen.

Wir empfehlen, das zuständige Amt, bei dem Ihr die Heirat registrieren möchtet, zu kontaktieren, um zu klären, ob eine Legalisierung notwendig ist.

Der Legalisierungsservice ist in unserem Full-Service-Paket enthalten, sodass Ihr ihn nicht selbst beantragen müsst.

Der Apostilleservice ist bereits in unserem Full-Service-Paket enthalten, sodass Ihr ihn nicht selbst beantragen müsst.

Ja, Ihr könnt den Legalisierungsprozess selbst durchführen. Wir haben diesen Service jedoch in unser Full-Service-Paket aufgenommen, um Euch den Prozess zu erleichtern, damit Ihr Euch nicht darum kümmern müsst.

Wir weisen Euch darauf hin, wie Ihr den Antrag stellen könnt, aber Ihr müsst uns Eure Heiratsurkunde nicht schicken.

Wenn Ihr eine Scheidungs- oder Sterbeurkunde aus einem Nicht-EU-Land habt, muss diese immer beglaubigt werden. Wenn das Dokument aus einem Land stammt, das Teil des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Dokumente von der Legalisierung ist, müsst Ihr es apostillieren lassen. WichtigDie Apostille sollte immer auf dem Originaldokument und nicht auf der Übersetzung angebracht werden.

Normalerweise könnt Ihr die Apostille beim Justizministerium des Landes beantragen, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Sie werden Euch auch Details zum Verfahren und den anfallenden Gebühren geben.

Wenn Eure Scheidungs- oder Sterbeurkunde aus einem Land kommt, das nicht Teil des Haager Übereinkommens ist (und nicht zu den folgenden Ländern gehört: Türkei, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Thailand, Mazedonien, Montenegro, Hongkong oder Macau), müsst Ihr eine konsularische Legalisierung durchführen lassen.

Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:

  1. Das Ministerium für Justiz bestätigt die Echtheit des Originaldokuments mit einem Stempel und einer Unterschrift.
  2. Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten bestätigt die Unterschrift des Ministeriums für Justiz.
  3. Die dänische Botschaft im Land bestätigt die Unterschrift des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.
  4. Am Ende muss das Dokument von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Das bedeutet, wenn Ihr eine Scheidungs- oder Sterbeurkunde aus einem Nicht-EU-Land habt, muss das Dokument auf Echtheit überprüft oder zertifiziert werden, bevor es für offizielle Zwecke verwendet werden kann.

Falls Euer Dokument aus einem Land kommt, das dem Haager Abkommen angehört, müsst Ihr eine Apostille einholen. Das ist eine offizielle Beglaubigung, die zeigt, dass das Dokument echt ist und in anderen Ländern, die ebenfalls Teil des Abkommens sind, akzeptiert wird.

In simpler terms:

  • Beglaubigt bedeutet, dass das Dokument echt ist.
  • Apostille bedeutet, dass diese Beglaubigung aus einem Land kommt, das sich an die Regeln des Haager Übereinkommens hält, damit das Dokument auch in anderen Ländern akzeptiert wird.

Unsere Leistungen

Wir bieten 4 verschiedene Dienstleistungsarten an:

1. Komplettservice 2. Kostenloser Service 3. Bereits beantragter Service 4. Apostille-Service

Klick hier, um mehr über unsere Services zu erfahren.

Die Zahlung erfolgt in zwei Raten: €285 von insgesamt €595, und der verbleibende Betrag, einschließlich der Gebühren der Familienrechtsagentur (AFL) und der Legalisierung, ist am Ende des Antragsprozesses zu begleichen.

  • Beachtet bitte, dass die anfängliche Antragsgebühr von €285 nicht erstattungsfähig ist, sobald der Antragsprozess begonnen hat.
  • Sobald die Zahlung an die Familienrechtsagentur (AFL) erfolgt ist, ist die Gebühr ebenfalls nicht erstattungsfähig.

Ihr zahlt lediglich eine einmalige Gebühr von 285 €.

Wichtig: Die Kosten der Agency for Family Law (AFL) sind darin nicht enthalten, da ihr diese bereits bei eurer eigenen Antragstellung gezahlt habt.

  • Beachtet bitte, dass die anfängliche Antragsgebühr von €285 nicht erstattungsfähig ist, sobald der Antragsprozess begonnen hat.
  • Sobald die Zahlung an die Familienrechtsagentur (AFL) erfolgt ist, ist die Gebühr ebenfalls nicht erstattungsfähig.

Ihr zahlt den Gesamtbetrag von 111 € in zwei Raten: Zuerst 77 € im Voraus, der Restbetrag von 34 € – für die Gebühren des dänischen Außenministeriums (MFA) – wird am Ende des Antragsprozesses fällig.

  • Bitte beachtet: Die erste Antragsgebühr von 77 € ist nicht erstattungsfähig, sobald der Antragsprozess begonnen hat.
  • Auch die Zahlung an das dänische Außenministerium (MFA) ist nicht rückerstattbar, sobald sie erfolgt ist.

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